Rechtliches zum Parcoursbau
Österreich
In Ö. sind folgende Dinge für die Genehmigung eines Parcours notwendig:
- Veranstaltungspolizeiliche Bewilligung von der Bezirksverwaltungsbehörde (BH)
- ev. Rodungsbewilligung für die Nutzung als Parcours
- ev. Baubewilligung, wenn ein Bau errichtet wird, der Raum umschließt.
Beteiligte im Verfahren
- Sicherheitsbeauftragter der zuständigen Bundespolizeidirektion
- Polizei des Ortes
- Umweltschutzbeauftrager des Landes
- Gemeinde
- Grundeigentümer
- Nachbarn
- Betreibender Verein
- ev. Jäger
Deutschland
Unbekannt, bitte um Hinweise
Schweiz
Unbekannt, bitte um Hinweise